Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1
(1)Jeder hat das Recht auf die
freie
Entfaltung
seiner
Persönlichkeit,
soweit er nicht die
Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die
verfassungsmäßige
Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(1)Jeder hat das Recht auf die
freie
Entfaltung
seiner
Persönlichkeit,
soweit er nicht die
Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die
verfassungsmäßige
Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
Würdigung
würde Würde gewürdigt
würden Missbrauchte nicht missbraucht
würde Würde gewürdigt
würden Opfer nicht geopfert
würde Würde gewürdigt
würden Leidende nicht leiden
würde Würde gewürdigt
würden Krieger nicht bekriegen
würde Würde gewürdigt
würden Hungernde nicht hungern
würde Würde gewürdigt
würden Sklaven nicht versklavt
würde Würde nur gewürdigt
Anna Baerlin
1948 beschlossen die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
In Artikel 1 Absatz 2 nimmt das Grundgesetz ausdrücklich Bezug auf sie. In Deutschland sind die Menschenrechte in Gestalt der Grundrechte unmittelbar geltendes Recht.
Somit ist ein Verstoß gegen ein Grundrecht auch immer ein Verstoß gegen das Menschenrecht.
Würde
Möchte man verstehen was es bedeutet, wenn man von der Würde des Menschen spricht, so muss man sich zuerst überlegen, was es heißt, Mensch zu sein.
Nach Pico della Mirandola ist der Mensch ein großes Wunder, da er das einzige Lebewesen ist, das in seinem Verhalten nicht festgelegt ist.
Der Mensch besitzt:
Damit wird der Mensch zu seinem eigenen Gestalter, der nach seinem freien Willen selbst entscheidet, wie, wo, was und wer er sein will. Diese Eigenschaft verleiht dem Menschen einen besonderen Wert, seine Würde.
Jeder Mensch hat einen Wert.
Dieser Wert ist allen Menschen gleich,
er ist also unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Zustand,
er ist absolut, lässt sich also nicht relativieren.
Für Kant besteht das Grundprinzip der Menschenwürde in der
Die Würde ist eine dem Menschen eigene und innewohnende Eigenschaft, sie ist zeitlos, man kann sie nicht vernichten.
Die Würde eines Menschen wird verletzt, wenn er von einem anderen Menschen als Mittel zu dessen Zweck benutzt und somit zum Objekt gemacht wird wird.
Das Menschsein darf einem Menschen nicht abgesprochen werden, nie und ohne Ausnahme.
(1)Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Grundgesetz
Artikel 1
Menschenwürde
Menschenrechte
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte