17. August 2020
In
Literatur
Grundgesetz Artikel 3
(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.