Opfer

Sexuelle Gewalt verstößt gegen geltendes Grundrecht und gegen geltendes Menschenrecht.

Sexuelle Gewalt verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes: Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Opfer

Ein Opfer ist eine Person, die im Verlauf eines Verbrechens geschädigt wird.
Ein Opfer zu sein bedeutet, dass einem Unrecht widerfahren ist.
Der Begriff des Opfers bietet einem die Möglichkeit, Kritik an erlittenem Unrecht zu äußern.
Ein Opfer wird in seinen Rechten verletzt.

Opfer

Jemand, der an Körper und/oder Geist durch etwas oder jemanden Schaden erlitten hat oder getötet wurde.